HRK-Präsidentin fordert gesamtstaatliche Verantwortung für die Bildung ein

Kooperationen von Bund und Ländern im Bildungsbereich müssen wieder wesentlich leichter möglich sein. Das forderte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) anlässlich der HRK-Sitzungen in Berlin.

12.05.2010

Bundespräsident Horst Köhler hatte am Montag vor der HRK-Jahresversammlung erklärt: „Man muss fragen, ob die derzeit geltenden Bedingungen des Föderalismus selbst auf den Prüfstand gehören.“

Wintermantel: „Die deutschen Hochschulen nehmen die großen Herausforderungen, die der Herr Bundespräsident skizziert hat, engagiert an. Sie brauchen dafür ein geeignetes Umfeld und die nötige Unterstützung. Bundespräsident Köhler hat deutlich gemacht, dass die Gesellschaft die Kraft haben muss, ihre Hochschulen vernünftig für die kommenden schwierigen Aufgaben auszustatten und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern.“

„Die Länder haben mit der Föderalismusreform die gesamte Verantwortung für die Hochschulen übernommen“, sagte die HRK-Präsidentin. „Nun verdichtet sich der Eindruck, dass sie dieser Verantwortung nicht gerecht werden. Der Grund hierfür sind ihre beschränkten finanziellen Möglichkeiten.“ Dies war auch das Ergebnis eines Gesprächs mit den Föderalismusexperten Prof. Dr. Wolfgang Renzsch und Prof. Dr. Fritz W. Scharpf im Rahmen der HRK-Jahresversammlung am Montag. Gegenwärtig kann sich der Bund als der finanzstärkere Akteur nur an der Finanzierung der Hochschulen beteiligen, wenn es um Einzelvorhaben von gesamtstaatlicher Bedeutung geht und wenn alle Länder zustimmen.

„Aufgrund dieser Regelung geraten die finanzschwachen Länder mit ihren Hochschulen ins Hintertreffen. Die Leistungsfähigkeit des gesamten Hochschulsystems wird eingeschränkt. Der wünschenswerte Wettbewerb zwischen den einzelnen Hochschulen wird durch den Wettbewerb zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Ländern überlagert“, erklärte Wintermantel.

Damit unterstützte die HRK-Präsidentin Bundesministerin Prof. Dr. Annette Schavan, die in der vergangenen Woche angekündigt hatte, eine entsprechende Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes noch für die laufende Legislaturperiode anzustreben.

Wintermantel: „Bildung ist eine gesamtstaatliche Verantwortung. Das muss sich auch im Grundgesetz widerspiegeln. Dies würde wesentlich zur notwendigen Steigerung der Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen im globalen Wettbewerb beitragen.“

Quelle: Hochschulrektorenkonferenz

ik

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