Gesundheit

Hessens Sozialstaatssekretärin beklagt unbefriedigende Bewilligungspraxis bei Mutter-Kind-Kuren

Wiesbaden. Eine Verbesserung der Bewilligungspraxis bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren fordert die Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, Petra Müller-Klepper.

20.07.2011

„Obwohl im Rahmen der Gesundheitsreform medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter im Sozialgesetzbuch V zu Pflichtleistungen geworden sind, ist bundesweit und insbesondere in Hessen die Lage nach wie vor unbefriedigend. Dies hat zu einem deutlichen Rückgang bei den Maßnahmen geführt“, sagte die Staatssekretärin heute in Wiesbaden.

Demnach lehnten die hessischen Krankenkassen 2010 nach einer statistischen Auswertung des Müttergenesungswerks von bundesweit 40.000 Anträgen (davon 3.500 hessische Anträge) überdurchschnittlich viele Anträge auf Mutter-Kind-Kuren ab. Während der bundesdeutsche Schnitt bei 34 Prozent lag, wurden in Hessen 46 Prozent der Erstanträge negativ beschieden. 53 Prozent der Widersprüche hingegen waren erfolgreich – dies entspricht dem Bundesdurchschnitt. Die Staatssekretärin kritisierte diese Entwicklung, sie sei besorgniserregend. Auch der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass die Entscheidungen der Krankenkassen überwiegend nicht transparent und nachvollziehbar seien.

„Eltern, die an den Leistungen interessiert sind, dürfen keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden“, betonte Petra Müller-Klepper. Sie forderte die Kassen auf, den Leistungsanspruch uneingeschränkt umzusetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Hessen sei auf der Bundesebene initiativ geworden – unter anderem mit einem Antrag auf der Frauenministerkonferenz. Vom Bundesgesundheitsministerium, das wie das Familienministerium die Bewilligungspraxis ebenfalls als unbefriedigend einstufe, sei nun mitgeteilt worden, dass die Begutachtungs-Richtlinie überarbeitet, das Antragsverfahren vereinheitlicht und damit transparenter gemacht werden soll.

Die Krankenkassen sollten zudem zur Unterstützung der Begutachtungs- und Leistungspraxis eine konkrete Arbeitshilfe erhalten, Wenn sich eine körperliche oder seelische Überlastung manifestiere, bestehe Anspruch auf eine Maßnahme. 20 Prozent der Mütter hätten aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einen entsprechenden Anspruch, aber nur 5 Prozent stellten einen Antrag – so eine Studie des Bundesfamilienministeriums. Petra Müller-Klepper: „Die Angebote des Müttergenesungswerks umfassen medizinische, physiotherapeutische Behandlungen und psychosoziale Therapien sowie pädagogische Dienste. Sie heilen und zeigen Wege zu einer besseren Bewältigung des Alltags auf. Dies hilft Müttern, Vätern und Kindern, stärkt die Familien und beugt einem Fortschreiten der Krankheit vor.“

Mütter seien vielfältigen Anforderungen in Familie und Beruf ausgesetzt. Der Alltag sei oft durch hohen Organisationsaufwand und 24-Stunden-Verfügbarkeit bestimmt. „Viele Frauen sind überlastet, manche werden dadurch krank“, so die Staatssekretärin. Auffallend sei, dass die Mütter, die Hilfe suchten, in der Regel mehrere Erkrankungen hätten. Oft seien neben tiefen Erschöpfungszuständen Erkrankungen des Bewegungsapparats zu verzeichnen. Einen hohen Anteil stellten mit 70 Prozent auch psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen und Essstörungen. Hinzu kämen Allergien, Herzkreislaufprobleme und gynäkologische Erkrankungen.

Quelle: Hessisches Sozialministerium

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