Ganztagsförderungsgesetz
Bundesjugendring verfasst Aufruf für hochwertige Ganztagsförderung
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 ist ein wichtiges bildungs- und jugendpolitisches Vorhaben. Dies bedarf aus Sicht des Bundesjugendrings jedoch einer qualitativ hochwertigen Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG).
25.05.2023
Der Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes muss sich in der Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter fortsetzen. In allen Bundesländern und für alle Träger muss der Anspruch auf einen qualitativ hochwertigen Ganztag gleichermaßen gelten. Eine Fokussierung auf einen vornehmlich quantitativen Ausbau wäre aus Sicht des Bundesjugendrings der falsche Weg. Aus diesem Grund hat der Bundesjugendring zusammen mit mehr als 30 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen den „Aufruf für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes“ verfasst.
Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt
Ein zentraler Aspekt für die Qualität des Ganztagsangebots ist das gemeinsame Bildungsverständnis von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Gute ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung stellt die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt und fördert die Aneignung weitreichender Handlungskompetenzen, welche die Kinder zur aktiven und nachhaltigen Gestaltung ihrer Welt befähigen. Der sozialpädagogische Auftrag gemäß Achtem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) richtet sich an alle Angebote im Rahmen der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung, und soll die Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern.
Um diesen Anspruch umzusetzen, müssen Bund, Länder und Kommunen beim Ausbau von ganztägigen Angeboten zur Förderung und Betreuung von Grundschulkindern einen besonderen Fokus auf die Qualität legen und gemeinsam einen verbindlichen Qualitätsrahmen entwickeln, der die Systeme Schule und Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen und kooperierend adressiert. Dabei sollen die relevanten Akteur*innen kontinuierlich eingebunden werden, um einen wirkungsvollen Qualitätsrahmen zu schaffen.
Die unterzeichnenden Verbände fordern von Bund, Ländern und Kommunen einen kontinuierlichen Dialog mit der Praxis und die Einbeziehung der Expertise der Fach-, Wohlfahrts- und Interessenverbände bei der Entwicklung des Qualitätsrahmens. Dabei müssen weitere Qualitätsbereiche wie Raumausstattung, Zeitrahmen, Kooperationsqualität und Verpflegung berücksichtigt werden.
Der Aufruf (PDF: 183 KB) im Wortlaut ist steht auf der Seite des Bundesjugendrings als PDF-Download zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring vom 15.05.2023
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