Austausch
Wie erwartet – oder anders? Eine Sichtung des Referentenentwurfs zum Inklusiven SGB VIII
Strukturebene: Bund
Offene Sprechstunde am 20.9.2024 für Fachkräfte der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Ab 1.1.2028 werden vorrangig die Jugendämter – so plant es der Gesetzgeber – für Leistungen für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein. Die Einzelheiten der Gesamtzuständigkeit sollen durch ein Bundesgesetz bestimmt werden (§ 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII in der ab 1.1.2028 geltenden Fassung). Das DIJuF hat sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess und die einhergehende Diskussion eingebracht und 2023 fachliche Hinweise zu den gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Inklusiven SGB VIII veröffentlicht (JAmt 2024, 71).
Für Sommer 2024 hat das BMFSFJ die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs angekündigt. In der offenen Sprechstunde stellen wir den Entwurf vor, ordnen die Regelungen hinsichtlich ihrer Umsetzung in die Praxis ein und beantworten Ihre Fragen.
Programm
- 09.30 Uhr Beitritt in das Zoom-Meeting möglich
- 10.00 Uhr Begrüßung
Katharina Lohse, DIJuF, Heidelberg - 10.10 Uhr Kommentierte Vorstellung des Referentenentwurfs
Teil 1: Anspruchsinhaberschaft, Anspruchsvoraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen, Hilfe-, Teilhabe- und Gesamtplanung,
Julia Tölch, DIJuF, Heidelberg - 10:40 Uhr Kommentierte Vorstellung des Referentenentwurfs
Teil 2: Übergang in die Eingliederungshilfe, Finanzierung, Gerichtsbarkeit, Entfristung der Verfahrenslotsen, Kostenheranziehung
Sarah Ehlers, DIJuF, Heidelberg - 11:10 Uhr Diskussions- und Fragerunde
- 11:50 Uhr Ausblick
Katharina Lohse, DIJuF, Heidelberg - 12.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung von Zoom zur Kenntnis genommen haben.
Weitere Themen
Inklusion