Sonstige
Sichere Orte für Pflegekinder
Strukturebene: Bund
Seit Juni 2021 gibt es über den neuen § 37b SGB VIII die gesetzliche Verpflichtung, dass von den Jugendämtern für die Familienpflege – unter Einbeziehung der Pflegepersonen sowie der Kinder und Jugendlichen – ein Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes und zum Schutz vor Gewalt angewandt wird. Wie kann ein solches Konzept aussehen, das auch den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen einbezieht und wie kann es gut umgesetzt werden?
Im Vortrag werden verschiedene Ansatzpunkte zur Prävention im Pflegekinderwesen erläutert.
Inhalte des Vortrags:
- Grundinformationen sexueller Missbrauch und Täter:innen-Strategien,
- Blickpunkt Pflegekinder – besondere Gefährdungen im Pflegekinderwesen,
- Inhalte und Umsetzung eines Schutzkonzeptes und Möglichkeiten der Prävention.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendschutz