Fortbildung
Materielles Unterhaltsrecht und Verfahrensrecht für Beistände – Grundlagen
Strukturebene: Bund
Fortbildung vom 22. bis 24.5.2023 für Fachkräfte der Beistandschaft
Dieses Seminar zum materiellen Unterhaltsrecht und zum Verfahrensrecht richtet sich an Beistände, die noch keine oder wenig Erfahrung mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen haben. Eine solide Basis und Sicherheit im Umgang mit dem grundlegenden Fünf-Schritte-Schema zur Prüfung eines Kindesunterhaltsanspruchs sollen vermittelt werden. Gleichzeitig soll aufgezeigt und eingeübt werden, wie sich auf dieser Grundlage eine strukturierte Vorgehensweise im gerichtlichen Verfahren ableiten lässt. Die Referenten, ein Fachdienstleiter im Jugendamt und ein Familienrichter, unterrichten dialogisch im „Teamteaching“. Die Grundlagen des Kindesunterhaltsanspruchs und des Verfahrens zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs werden systematisch vorgestellt und praxisnah besprochen.
Schwerpunkte sind ua:
- Materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs auf Kindesunterhalt (Fünf-Schritte-Prüfung)
- Verfahrensprinzipien, Verfahrensvoraussetzungen im Unterhaltsverfahren
- Verbindung von Fünf-Schritte-Prüfung + Sachvortrag im Unterhaltsverfahren
- Ablauf des Unterhaltsverfahrens (von der Antragsschrift bis zur Erledigung, Vergleich, Versäumnis, Anerkenntnis, Rücknahme, streitige Endentscheidung)
- Spezielle Verfahren zur Geltendmachung von Kindesunterhalt (vereinfachtes Verfahren, streitiges Verfahren, Abänderungsverfahren, einstweilige Anordnung)
Referenten:
Dr. Klaus Seubert, DirAG Eschwege
Hans-Jakob von Klitzing, BezJA Treptow-Köpenick, Berlin
Termine:
22.5.2023 von 11.00 bis 18.00 Uhr
23.5.2023 von 9.00 bis 17.00 Uhr
24.5.2023 von 9.00 bis 15.30 Uhr
Tagungsort: ParkHotel Fulda, Goethestraße 13, 36043 Fulda
Teilnahmebeitrag: 439 EUR (Nicht-Mitglieder 571 EUR)
Weitere Themen
Kinder- und Jugendarbeit