Fortbildung
Institutionelle Schutzkonzepte entwickeln und lebbar machen
Strukturebene: Bund
Institutionelle Schutzkonzepte sind mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ein rechtlicher Auftrag der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 45 (2) SGB VIII). Im § 79a SGB VIII spiegelt sich diese Verpflichtung als Qualitätsmerkmal wider:
„Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die inklusive Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung und die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen sowie die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt.“
In der (hybriden) Fachveranstaltung erhalten die Teilnehmenden u. a. Kenntnisse zu institutionellen Schutzkonzepten und aktuellen Diskursen zum Thema sowie einen Überblick über die rechtlichen Änderungen. Es erwartet Sie eine breite Facette an hochinformativen Vorträgen im Vormittagsbereich, im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, an einem Workshop Ihrer Wahl teilzunehmen.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendschutz Hilfen zur Erziehung