Kongress
Gelingensbedingungen für guten Ganztag
Strukturebene: Bund
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im September 2021 das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beschlossen. Damit wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Sowohl der quantitative als auch der qualitative Ausbau der Ganztagsbildung soll erreicht werden. Denn die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Förderung im Ganztag als auch die kompetenzförderliche Wirkung ganztägiger Bildung und Betreuung hängen entscheidend von der Qualität der Ganztagsangebote ab.
Der Kongress soll fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe geben und zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsbildung und -betreuung beitragen. In Vorträgen und Fachforen werden Sie die Gelegenheit haben, mit Wissenschaftler*innen und Akteur*innen aus Bund, Ländern, Kommunen, aus Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe und Verbänden ins Gespräch zu kommen und über gelingenden Ganztag zu sprechen.
Das Anmeldeportal ist noch bis zum 05.04.2023 geöffnet.
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