Fortbildung
Beteiligung von Kindern im Kinderschutz – Wie kann das gehen?
Strukturebene: Bund
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist für einen gelingenden Hilfeprozess sehr bedeutsam. Kinder und Jugendliche haben darüber hinaus grundlegende Rechte, die ihnen eine Beteiligung an „allen sie betreffenden Angelegenheiten entwicklungsangemessen“ garantieren. Im Kinderschutz kann dieser Standard aber – so zeigt die Praxis – aus dem Blick geraten bzw. Fachkräfte brauchen Unterstützung, wie dies gelingen kann.
Die Fortbildung befasst sich mit folgenden Fragen:
- Wie kann ein Kind in die Gefährdungseinschätzung miteinbezogen werden?
- Wie kann ein Hilfeplangespräch kindgerecht gestaltet sein?
- Welche Voraussetzungen braucht es von Seiten der Erwachsenen, welche Rahmenbedingungen sind hilfreich?
Anhand von Inputs, Fallbeispielen und Übungen sollen die Teilnehmenden mehr Sicherheit in der Praxis erlangen.
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