Fördermittel

Internationale Förderung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes

Das zentrale Förderinstrument des Bundes im Bereich der internationalen Jugendarbeit ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes, KJP. Hauptaufgabe der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes ist die Förderung und Unterstützung von außerschulischen Begegnungs- und Austauschprogrammen für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 26 Jahren im In- und Ausland (ausgenommen von der Altersbegrenzung sind Begleitpersonen und Fachkräfteprogramme). 

Jugendorganisationen stellen ihren Antrag an den betreffenden bundeszentralen Jugendverband. Ist die Jugendgruppe keinem Dachverband angeschlossen, ist die Kommune der erste Ansprechpartner (Stadt- bzw. Kreisjugendamt). Die Kommunen können Anträge an die jeweilige Oberste Landesjugendbehörde weiterleiten. Für die Antragsstellung gelten Fristen, die den zentralen Jugendverbänden sowie den Obersten Landesjugendbehörden mitgeteilt werden.

Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (PDF, 529 KB)

Weitere Informationen zur internationalen Jugendarbeit und -politik erhalten Sie auf den Webseiten des BMFSFJ in den Rubriken Internationale JugendarbeitJugend und Europa und Leitlinien der Internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit von Bund und Ländern (PDF, 1.075 KB).

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