Kinder- und Jugendarbeit

Betreuungsweisungen (BIW)

Die BIW für Jugendliche und junge Erwachsene sind ambulante Maßnahmen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz. Die Anordnung der Betreuungsweisung erfolgt durch den Jugendrichter, in der Regel auf Vorschlag

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