Expertise / Gutachten

Rechtsexpertise: Gesetzliche Altergrenzen im jungen Erwachsenenalter

Strukturebene: Bund

Unter dem Titel „Gesetzliche Altergrenzen im jungen Erwachsenenalter“ hat das Bundesjugendkuratorium (BJK) eine Rechtsexpertise veröffentlicht, die das BJK zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) in Auftrag gegeben hat. Die Expertise arbeitet die verschiedenen Altersgrenzen aus den gesetzlichen Grundlagen für das junge Erwachsenenalter heraus, systematisiert sie und weist auf Parallelen und Widersprüche hin. Darüber hinaus stellt sie aktuelle Diskurse und Initiativen zu gesetzlichen Änderungen dar und schildert den gesetzlichen Weiterentwicklungsbedarf.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Die „Arbeitsstelle Kinder­ und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium seit vielen Jahren bei dieser Aufgabe.

Herausgeber

Bundesjugendkuratorium

Kontakt

Philipp Zankl
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Wissenschaftlicher Referent
089 62306-388

Herausgabedatum

2020

Weitere Themen

Kinder- und Jugendarbeit
Back to Top