Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland

Gemäß der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Länder für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie zuständig. Hierfür ergreifen Bund und Länder in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Maßnahmen unter Einbezug der Akteure der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie junger Menschen selbst.

Aktivitäten des Bundes

Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland ist ein fester Bestandteil der 2019 verabschiedeten Jugendstrategie der Bundesregierung. So werden mit der EU-Jugendstrategie europäische Perspektiven und Inhalte in die Weiterentwicklung von Jugendpolitik und ihre Praxis eingebracht werden.

Das BMFSFJ hat zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie zwei Projekte eingerichtet:

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Jugendprogramme Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps wird das BMFSFJ gemeinsam mit der Nationalagentur JUGEND für Europa Maßnahmen entwickeln, wie weitere inhaltliche Synergien in der Umsetzung der EU-Jugendstrategie und der Umsetzung der EU-Jugendprogramme für alle Beteiligten in Deutschland erzielt werden können.

Mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 erhält die Umsetzung der EU-Jugendstrategie eine besondere Bedeutung: Denn mit ihrem Programm für den Jugendbereich (PDF, 519 KB) hat sich die Bundesregierung vorgenommen, jeweils einen Beitrag zu den drei Kernbereichen der EU-Jugendstrategie – Beteiligung, Begegnung und Befähigung – zu leisten. Für jeden Kernbereich sind die Verhandlung eines Dokuments im Rat der Europäischen Union und eine europäische Veranstaltung in Deutschland geplant.

Das etablierte Informationsangebot zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe wird in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern fortgeführt und weiter entwickelt. Mittlerweile finden sich dort mehr als 450 Meldungen, knapp 80 Projekte und zahlreiche weiterführende Informationen.  

Aktivitäten der Länder

Die Länder entwickeln ihre Aktivitäten entsprechend ihrer rechtlich definierten Aufgabenbereiche gegenüber den Landesstrukturen sowie den örtlichen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Beispiele von Aktivitäten sind:

  • die Bereitstellung eines Informations- und Beratungsangebotes über Hintergründe, Themenstellungen und Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes im Zusammenhang mit der EU-Jugendstrategie,
  • die Durchführung von regionalen Informationsveranstaltungen, Nutzung bestehender Beratungsstrukturen von Trägern und kommunalen Jugendämtern zur Information über die EU-Jugendstrategie,
  • Stärkung des Jugendaustauschs und der internationalen Begegnung von jungen Menschen,
  • Förderung des solidarischen Engagements junger Menschen. Förderung der Anerkennung von Freiwilligenarbeit und Validierung der Lernergebnisse,
  • Finanzierung und Begleitung von Projekten und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes mit europäischem Bezug,
  • Absicherung und Weiterentwicklung vorhandener Partizipationsangebote für junge Menschen auf kommunaler und Landesebene und thematische Erweiterung auf Fragen mit europapolitischer Bedeutung. Stärkung von Partizipation und Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Unterstützung der Aktivitäten zum EU Jugenddialog auf Landesebene,
  • Anpassung an digitale Kommunikationsmöglichkeiten in der Jugendarbeit durch Förderung der Bildung von Medienkompetenz,
  • Qualifizierungsangebote für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und für Entscheidungsträger/-innen aus Verwaltung und Politik unter Nutzung der europäischen Förderprogramme, Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit,
  • Beratung zur Stärkung der Inanspruchnahme von Fachkräftebegegnungen innerhalb Europas durch Fachkräfte von Ländern und Kommunen.
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