EU-Jugendstrategie 2019 - 2027
Mit der EU-Jugendstrategie legen die Mitgliedsstaaten der EU die Eckpunkte ihrer jugendpolitischen Zusammenarbeit bis zum Jahr 2027 fest. Der Rat hat die EU-Jugendstrategie am 26. November 2018 unter dem Titel „Entschließung des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten über einen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027“ beschlossen.
Die EU verfügt über keine eigene Rechtsetzungskompetenz im Bereich Jugend, sie kann aber die Weiterentwicklung nationaler Jugendpolitiken inspirieren, den fachlichen Austausch zwischen den Staaten anregen und eigene Initiativen setzen. Dies alles soll dazu beitragen, die Lebenslagen aller jungen Menschen in der EU zu verbessern. Dazu verabschieden die im Rat versammelten Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten u.a. gemeinsame Schlussfolgerungen und Entschließungen, in denen sie ihre politischen Standpunkte zu einem jugendpolitischen Thema zum Ausdruck bringen und Vorschläge machen, wie dieses in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene bearbeitet werden könnte. Diese Dokumente haben zwar keinen legislativen Charakter, können politisch aber durchaus wirkungsvoll sein.
Die EU-Jugendstrategie für die Jahre 2019-2027 baut auf dem Verständnis auf, dass junge Menschen eine zukunftsrelevante und gestaltende Rolle für die EU und ihre Mitgliedstaaten haben. Gleichzeitig wird gesehen, dass sie in der heutigen Zeit komplexen Anforderungen und Unsicherheiten – wie hoher Arbeitslosigkeit trotz guter Bildung, Digitalisierung, Fake News und antidemokratischen Tendenzen – gegenüberstehen. Die EU-Jugendstrategie soll die Jugend als auch die Jugendpolitik darin unterstützen, diese Herausforderungen positiv zu gestalten. Alle jungen Menschen sollen in die Lage versetzt werden, Architekten ihres eigenen Lebens zu sein und zu einem positiven Wandel in der Gesellschaft beizutragen.
Für den Zeitraum bis 2027 definiert die Entschließung des Rates Ziele, Arbeitsprinzipien, Schwerpunkte, Aktionsbereiche und Maßnahmen der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit.
Wer trägt und gestaltet die Umsetzung?
Die EU-Jugendstrategie führt eine Reihe von Akteuren auf, die an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie beteiligt sind. Damit verdeutlicht sie den beabsichtigten weiten Wirkungskreis der europäischen Strategie:
„Die … Akteure sind unter anderem die EU-Mitgliedstaaten, die betroffenen Organe der Europäischen Union und andere internationale Organisationen, wie beispielsweise der Europarat, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Jugendräte, Jugendorganisationen, Organisationen, die mit jungen Menschen arbeiten, Jugendarbeiterinnen und -arbeiter, Jugendforscherinnen und -forscher sowie Akteure der Zivilgesellschaft, aber auch Strukturen des Programms Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps sowie ihre Folgeprogramme.“
Welche Ziele verfolgt die EU-Jugendstrategie?
Die EU-Jugendstrategie soll dazu beitragen, dass sich junge Menschen in den veränderten Gesellschaften zurechtfinden und entwickeln können. Jugendpolitik kann sie in der Persönlichkeitsentwicklung, im Kompetenzerwerb und damit auf dem Weg in ihre Lebensautonomie unterstützen.
Ein weiteres Ziel ist es, junge Menschen in ihrer mitgestaltenden Rolle zu fördern, indem sie Möglichkeiten und Ressourcen erhalten, als aktive Bürgerinnern und Bürger solidarisch und werteorientiert ihre Lebenswelten gestalten zu können. Zu den Zielen gehört ebenfalls, sich für den Abbau von Jugendarmut und Diskriminierungen junger Menschen einzusetzen und ihre soziale Inklusion zu fördern.
Mit der EU-Jugendstrategie soll außerdem Einfluss darauf ausgeübt werden, dass Politikentscheidungen mit Relevanz für die Lebenslagen junger Menschen insgesamt jugendgerechter werden.
Der Rat nimmt in der EU-Jugendstrategie Bezug zu den im Strukturierten Dialog in den Jahren 2017 und 2018 von jungen Menschen erarbeiteten Europäischen Jugendzielen und begrüßt diese als Vision der Jugend für Europa. Die EU-Jugendstrategie soll zur Verwirklichung dieser elf Youth Goals beitragen und führt sie daher im Anhang detailliert auf. Sie sollen der EU, den Mitgliedstaaten und allen genannten, wesentlichen Akteuren der Jugendarbeit und -politik als Inspiration und Orientierung dienen.
Drei Kernbereiche: Beteiligung, Begegnung und Befähigung
Die Verabredungen über das gemeinschaftliche Arbeiten innerhalb der EU-Jugendstrategie sind in den drei Handlungsfeldern mit den Titeln „Beteiligung, Begegnung und Befähigung“ niedergelegt.
Unter der Überschrift BETEILIGUNG soll mit der EU-Jugendstrategie „eine sinnvolle gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Partizipation junger Menschen“ befördert werden. Zugeordnet sind hier Aspekte wie die Stärkung einer inklusiven demokratischen Partizipation und einer aktiven Beteiligung an politischen Gestaltungsprozessen, die Umsetzung des neuen EU-Jugenddialogs und die Entwicklung von Erfahrungs- und Lerngelegenheiten für Partizipation. Dabei ist gewünscht, insbesondere auch digitale sowie inklusive Formate der demokratischen Beteiligung weiter zu entwickeln.
BEGEGNUNG steht für europäische Begegnungen, Beziehungen und Austausche junger Menschen, eine der Grundlagen für die Förderung von Solidarität und europäischer Integration. Die EU-Mitgliedstaaten sind eingeladen, grenzüberschreitende Mobilität für junge Menschen und Fachkräfte zu ermöglichen, u.a. indem Hindernisse beseitigt und Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen mit geringeren Chancen umgesetzt werden. Auch das solidarische Engagement junger Menschen soll gestärkt werden, sei es über eigene Förderprogramme oder über Synergien mit den EU-Jugendprogrammen.
Im Mittelpunkt des Kernbereiches BEFÄHIGUNG steht die weitere Stärkung und Profilierung von Youth Work in Europa. Der im europäischen Diskurs benutzte Begriff Youth Work umfasst dabei ein breites Spektrum sozialer, kultureller, bildungs- oder allgemeinpolitischer Aktivitäten, die von, mit und für junge Menschen durchgeführt werden. Eine neue European Youth Work Agenda (Link folgt) für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit soll vor allem mehr europäische Kohärenz für das Feld ermöglichen. Hier geht es prioritär um die Unterstützung von qualitätsbildenden Grundlagen, wie z.B. in der Weiterbildung von Fachkräften oder bei rechtlichen Grundlagen und Ressourcen.
Instrumente der europäischen Zusammenarbeit
Als Handwerkszeug für die europäische Kooperation stehen weiterhin eine evidenzbasierte Jugendpolitik und das weitere Generieren von Wissen und Erkenntnissen (z.B. durch den alle drei Jahre erscheinenden EU-Jugendbericht), das grenzüberschreitende Voneinander-Lernen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und anderer Akteure, die EU-Förderprogramme (Erasmus+ JUGEND IN AKTION, Europäisches Solidaritätskorps), die Information und Kommunikation und die EU-Arbeitspläne für die Jugend zur Verfügung.
Zudem sieht die EU-Jugendstrategie die strukturierte gegenseitige Information der Mitgliedstaaten über geplante nationale jugendpolitische Maßnahmen vor. Alle drei Jahre wird gemeinsam eine Übersicht über die jugendpolitischen Schwerpunkte der EU-Mitgliedstaaten erstellt. Dies soll helfen, Zusammenarbeit und Lernprozesse zwischen den Mitgliedstaaten anzuregen.
Der Dialog und die Beteiligung junger Menschen und von Jugendorganisationen ist auch weiterhin ein wesentlicher Baustein der Umsetzung der EU-Jugendstrategie. Unter dem Begriff des EU-Jugenddialogs werden die bisherigen Erfahrungen mit dem Strukturierten Dialog aufgegriffen und in einem neuen Beteiligungskonzept verankert.