Sonstige

Senator für Justiz und Verfassung des Landes Bremen

SJV Bremen

Als oberste Dienstbehörde des Justizressorts sind die personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Justiz vor allem in den Bereichen Gerichtsbarkeit, Strafverfolgung und Justizvollzug ihre Aufgaben erfüllen kann. Im Verhältnis zu den Gerichtsbarkeiten gilt dabei die Besonderheit, dass diese in ihren rechtsprechenden Funktionen zur unabhängigen Dritten Gewalt gehören. Der Senator für Justiz und Verfassung wahrt die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt. Er nimmt insoweit lediglich Organisations-, Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen wahr, soweit nicht die Unabhängigkeit berührt ist.

 

Mit dieser Vorgabe obliegt dem Justizsenator im Rahmen der Ressortverantwortung die Personalverwaltung des Produktplanes Justiz einschließlich der personalwirtschaftlichen Maßnahmen. Ungeachtet dessen sind die Dienststellenleiter durch die dezentrale Ressourcenverantwortung wiederum für ihre eigene Dienststelle (Produktgruppe) eigenverantwortlich und im Rahmen des Controlling berichtspflichtig. Weitere Aufgaben der senatorischen Dienststelle sind die Mitwirkung an der Gesetzgebung, das Prüfungswesen und das Gnadenwesen. Eine Aufgabe von besonderer Bedeutung ist weiterhin die Fortentwicklung eines wirksamen Justizvollzuges mit seinen Sicherungs- und Resozialisierungsaufgaben.

 

Das Ressort ist auch Verfasssungsressort. Es ist zuständig für alle Fragen der Auslegung und Anwendung der Landesverfassung und für die Verfassungspolitik und -reform. In verfassungsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen kann der Senator sich beteiligen und sich äußern. 

Adresse

Richtweg 16 - 22
28195 Bremen

Kontakt

Telefon: 0421/3614110
E-Mail Adresse: office@justiz.bremen.de

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