Stiftung / Fördereinrichtung
Baden-Württemberg Stiftung
BWST
Die Baden-Württemberg Stiftung ist aus der Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH hervorgegangen. Sie hat die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH); Alleingesellschafter ist das Land Baden-Württemberg.
Gesellschaftszweck ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung von gemeinnützigen Projekten im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 der Abgabenordnung soweit sie geeignet sind, die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs zu sichern. Gesellschaftszweck ist damit die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens sowie die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.
Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens sowie die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports