Sozialpolitik
Thüringens Sozialministerin begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV begrüßt: „Die jetzigen 208 Euro monatlich für Kinder unter 15 Jahren sind nicht angemessen. Die SPD-Landtagsfraktion hat dies schon seit längerem bemängelt. Ich erwarte daher von der Bundesregierung, dass sie einen kindgerechten Hartz IV-Regelsatz so schnell wie möglich umsetzt.“
09.02.2010
Die Hartz IV-Leistungen für Kinder orientieren sich bislang am Bedarf der Erwachsenen. Kinder unter 15 Jahren erhalten 60 % des Erwachsenenregelsatzes von monatlich 347 Euro: Also 208 Euro.
Taubert: „Der Lebensalltag von Kindern sieht anders aus als der von Erwachsenen. So brauchen Kinder zum Beispiel viel mehr Geld für Kleidung, weil sie regelmäßig aus ihren Sachen herauswachsen. Neben kindgerechten Regelsätzen muss die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder insbesondere an Bildungs- und Betreuungsangeboten gewährleistet werden. Die materielle Situation von Eltern darf nicht länger ausschlaggebend für die Zukunftschancen der Kinder sein.“
Die bevorstehende Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze hat auch Auswirkungen auf alle Arbeitnehmer. Sozialministerin Heike Taubert: „Ich gehe davon aus, dass im Rahmen einer Hartz IV-Reform sowohl die Sätze für Kinder wie für Erwachsene bedarfsgerecht ermittelt werden. In diesem Fall müssen wir uns fragen, was dies für Arbeitnehmer bedeutet, die für gleichviel oder weniger Geld arbeiten. Das Lohnabstandsgebot zum Arbeitslosengeld II muss eingehalten werden. Das geht am Besten mit einem allgemein verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn! Ich werde mich weiterhin für einen kindgerechten Hartz IV-Regelsatz einsetzen. Dies und bessere gesellschaftliche Teilhabe sind die wesentlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung der Kinderarmut. Die Lohnseite für Arbeitnehmer kann davon aber nicht abgekoppelt werden - gesetzliche Mindestlöhne sind überfällig.“
Quelle: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - Landesjugendamt
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