Fokusthemen

Recht auf Familie gilt auch für Eltern mit Beeinträchtigungen

Zum Gedenk- und Aktionstag der Menschen mit Behinderung am 3.12.2014 erinnert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. daran, Eltern mit Beeinträchtigungen nicht schlechter als Eltern ohne Beeinträchtigungen zu stellen.

03.12.2014

Voraussetzung sei auch, eine Haltung zu befördern, die eine Verantwortungsübernahme für das Kind nicht in Frage stellt.

"Auch Eltern mit Beeinträchtigungen sind zunächst erst einmal Eltern. Diese brauchen gegebenenfalls Unterstützung. Eine bedarfsgerechte Unterstützung muss in vielen Fällen eine Kooperation der Jugend- und Eingliederungshilfe beinhalten", so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hilfreich seien Vereinbarungen, die bereits im Vorfeld zwischen den beiden Leistungsträgern geschlossen werden, um eine nahtlose Leistungserbringung zu ermöglichen.

Aus Sicht des Deutschen Vereins sollte eine diskriminierungsfreie Leistungsausgestaltung das Ziel sein. Dazu gehöre die selbstbestimmte Entscheidung der Eltern über ihre Wohnsituation. Aber auch andere Angebote und Leistungen, wie z.B. der Krankenversicherung oder von Bildungseinrichtungen sollten grundsätzlich auch Menschen mit Beeinträchtigungen offen stehen, damit sie in der Regel nicht mehr ein gesondertes Leistungssystem in Anspruch nehmen müssen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 3. Dezember als internationalen Gedenk- und Aktionstag der Menschen mit Behinderung ausgerufen. Auch der Deutsche Verein erinnert so an die Würde, Rechte und das Wohlergehen der Menschen mit Behinderung.

<link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv-32-13-elternassistenz _blank external-link-new-window external link in new>Empfehlung Elternassistenz (2014)

<link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv _blank external-link-new-window external link in new>Empfehlung inklusiver Sozialraum (2011)

Quelle: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 02.12.2014

Back to Top