Kindertagesbetreuung
Familienminister Andreas Storm überreicht den ersten Betreuungsgeldbescheid im Saarland
Das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes ist am 01. August 2013 in Kraft getreten. Der saarländische Familienminister Andreas Storm hat am 5. August den ersten Bewilligungsbescheid an eine saarländische Familie übereicht.
06.08.2013
„Das Betreuungsgeld erweitert den Gestaltungsspielraum von Eltern, die die Betreuung ihres Kleinkindes selbst übernehmen oder in der Familie bzw. im privaten Umfeld organisieren“, so Storm. Bis Ende letzter Woche lagen der Elterngeldstelle 229 Anträge auf Betreuungsgeld vor.
Im Saarland wurden frühzeitig die Anträge auf Betreuungsgeld bereitgestellt, sodass zum offiziellen Start des Betreuungsgeldgesetzes die vorliegenden Anträge bearbeitet werden können. Die Nachfrage nach Anträgen zeigt, dass im Saarland Interesse am Betreuungsgeld besteht. Wer Betreuungsgeld beantragen will, sollte seinen Antrag frühzeitig stellen, am besten 4-6 Wochen bevor der Elterngeldbezug endet.
Die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen:
Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Alle Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden und nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege) betreut werden, haben ab 1. August 2013 einen Anspruch auf Betreuungsgeld.
Die Höhe des Betreuungsgeldes, das für maximal 22 Monate gewährt wird, beläuft sich ab 1. August dieses Jahres auf monatlich 100 Euro, ab 1. August 2014 auf monatlich 150 Euro. Es wird in der Regel vom 15. bis maximal 36. Lebensmonat des Kindes gezahlt, oder bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind in öffentlich geförderter Betreuung angemeldet wurde. Fragen hierzu, beantwortet die Elterngeldstelle gerne.
Allgemeine Informationen zum Betreuungsgeld gibt es darüber hinaus auf der Internetseite der Elterngeldstelle. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um das Thema Betreuungsgeld beantwortet.
Die Antragsformulare sind bei der Elterngeldstelle des Sozialministeriums erhältlich bzw. können unter <link http: www.betreuungsgeld.saarland.de _blank external-link-new-window external link in new>www.betreuungsgeld.saarland.de heruntergeladen werden.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes vom 05.08.2013
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