Freiwilliges Engagement
Bundesregierung erwartet mehr Studienanfänger bei Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst
Bei einer möglichen Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst zum 1. Juli 2011 ist mit mehr Studienanfängern zu rechnen, als dies bisher für die zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 von 2011 bis 2015 prognostiziert worden war. Dies habe die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf Basis eines Berichts der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe Hochschulpakt festgestellt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
02.02.2011
Berlin: (hib/STO/MIK) Bei einer möglichen Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst zum 1. Juli 2011 ist mit mehr Studienanfängern zu rechnen, als dies bisher für die zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 von 2011 bis 2015 prognostiziert worden war. Dies habe die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf Basis eines Berichts der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe Hochschulpakt festgestellt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4295) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4076). Danach sei ‚abhängig von der Ausgestaltung der Freiwilligendienste durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 und das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes“ mit einem Zuwachs von 34.600 bis 59.000 Studienanfängern zu rechnen.
Wie die Bundesregierung erläutert, entstünde dadurch bei angenommenen 26.000 Euro pro zusätzlichem Studienanfänger ein bisher nicht eingeplanter Mehrbedarf in Höhe von rund 0,9 bis 1,5 Milliarden Euro. Bund und Länder seien sich einig, ‚die durch eine Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst sich ergebenden zusätzlichen Studienanfänger im System des bestehenden Hochschulpakts zu finanzieren“. Die GWK habe die Staatssekretärs-Arbeitsgruppe beauftragt, ‚im Lichte der Entscheidung des Bundes zur Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst“ und einer Prognose der Kommission für Statistik der Kultusministerkonferenz über deren Auswirkungen ‚ÄùVorschläge zu erarbeiten, wie damit im System des Hochschulpakts verantwortungsvoll umzugehen ist“.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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