Magazine – Corona-Pandemie
Pflegekinderhilfe
Umgangsrechte in Corona-Zeiten
Umgangsrechte und Kontaktbeschränkungen
Auch in Corona-Zeiten mit Kontaktbeschränkungen sind Umgangsrechte nicht ausgehebelt – auch nicht diejenigen von Pflegekindern und ihren Eltern (§ 1684 BGB). Je nach aktueller Rechtslage hinsichtlich der Schutzmaßnahmen muss geprüft werden, was möglich ist ohne die Gesundheit der Kinder und ihrer Familien zu gefährden.
Empfehlungen des PFAD Bundesverbandes
Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. hat die Fachinformationen und Empfehlungen zum Umgang zusammengestellt, mit weiteren Literaturhinweisen.
Die Empfehlungen des PFAD Bundesverbandes zum Umgang von Pflegekindern und ihren Familien sind auf der Website des PFAD zu finden: Download der Empfehlungen (PDF-Dokument)
DIJuF: Fragen und Antworten zu Kontakt und Umgang
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat auf seiner Website unter der Rubrik Pflegekinderhilfe Informationen zu den rechtlichen Fragestellungen, welche Auswirkungen die Kontaktbeschränkungen auf die Arbeit der Pflegekinderhilfe haben und wie Besuchskontakte/Umgänge mit Pflegekindern ermöglicht werden können, zusammengestellt: www.dijuf.de/coronavirus-faq.html