Tagung
Ausländerrecht und Jugendhilfe - Kindeswohl als Kooperationsmöglichkeit
Die Veranstaltung richtet sich an Ausländerbehörden, Jugendämter sowie Vormünder. Ausgehend von dem gemeinsamen Schutzauftrag "Kindeswohl" ist es das Ziel, die Kooperationsmöglichkeiten zu identifizieren bzw. zu stärken. In der Fachveranstaltung werden Unsicherheiten von Fachkräften in den Ausländerbehörden und der Jugendhilfe bei der Wahrung ihres Schutzauftrages in rechtlich nicht eindeutigen/ kontroversen Einzelfällen aufgegriffen und diskutiert. Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen werden gemeinsam mit den Teilnehmenden (weitere) Kooperationsmöglichkeiten erarbeitet.
Um dieses Konzept umsetzen zu können, werden Anmeldungen nur dann angenommen, wenn sich Jugendhilfe und Ausländerbehörde aus derselben Kommune "im TANDEM" anmelden. Die zusätzliche Teilnahme von Vormünder/innen ist ausdrücklich erwünscht.