Zeitschrift / Periodikum
Zwei Jahre Bundeskinderschutzgesetz – KJug 1/2014
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
Strukturebene: Bund
Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, besser bekannt als Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), ist seit nunmehr 2 Jahren in Kraft. Zeit, eine erste Zwischenbilanz der Fachdiskussion zu ziehen.
Nachdem das Gesetz, das im eigentlichen Sinne kein Gesetz sondern ein Artikelgesetz ist, mehrere Jahre diskutiert, immer wieder in Teilen verworfen und dann im »zweiten Anlauf« verabschiedet wurde, können nunmehr erste Einschätzungen vorgenommen werden. Dabei werden sowohl Erfolge als auch »Lücken« aufgezeigt. Der größte Erfolg ist, dass mit dem Gesetz die seit langem erhobene Forderung erfüllt wurde eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.
Die Autorinnen und Autoren der ersten Ausgabe von Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis – KJug im Jahr 2014 diskutieren einzelne Aspekte des Bundeskinderschutzgesetzes, wie beispielsweise die Regelungen zur Beratung und Übermittlung von Informationen durch Berufsgeheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung und ihre Bedeutung für Ärztinnen und Ärzte. Die Bedeutung derselben Norm für Lehrerinnen und Lehrer und die mögliche Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit wird ebenfalls aufgezeigt.
Um die Lücke zwischen Theorie und Praxis zu schließen, müssen aus Sicht der Wissenschaft noch weitere Aspekte, gerade im Vergleich mit der internationalen Kinderschutzforschung in den Blick genommen werden. So fehlen in Deutschland bisher eine Evaluationskultur und auch ein kontinuierliches Monitoring des institutionellen Umgangs mit Kinderschutzfällen. Um den Erfolg des Bundeskinderschutzgesetzes aber wirklich abschätzen zu können, muss erst belegt werden, dass frühzeitige Intervention, Frühe Hilfen und die Veränderungen im Kinderschutz tatsächlich den Kinderschutz verbessern.
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