Anleitung / Arbeitshilfe
Rechtsauffassung für gemeinnützig betriebene Internetcafés
AGOLJB
Strukturebene: Bund
Rechtsauffassung der OLJB zur jugendschutzrechtlichen Einordnung von Computerräumen mit und ohne Internetzugang in Jugendeinrichtungen oder Schulen, sowie zur Veranstaltung sog. LAN-Parties durch Schulen1
bzw. Einrichtungen im nicht gewerblichen Bereich.
Grundsätzlich gehen die OLJB davon aus, dass die Förderung der Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe ist. Der Erwerb von Medienkompetenz stellt eine Schlüsselqualifikation der modernen Informations- und Wissensgesellschaft dar, die sowohl für die gesellschaftliche als auch für die berufliche Integration unerlässlich ist. Sie ist daher integraler Bestandteil der in § 1 SGB VIII normierten Rechte junger Menschen. Die Vermittlung dieser Medienkompetenz in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe schließt kommunikative Elemente, wie beim Email-Versand oder Chat, ebenso wie spielerisch-kulturelle, wie bei Computerspielen und Spielkonsolen oder Homepage-Erstellung ein.
Vor diesem Hintergrund
Weitere Themen
Kinder- und Jugendschutz