Stellungnahme / Diskussionspapier

Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe - Diskussionspapier des Deutschen Vereins zum Umgang mit §§ 79, 79a SGB VIII

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge,

Strukturebene: Bund

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 erstreckt sich die Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 79 Abs. 2 SGB VIII auch auf die Gewährleistung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung nach der Maßgabe von § 79a SGB VIII. Mit diesem Diskussionspapier möchte der Deutsche Verein ausgehend von der aktuell geltenden Gesetzeslage die fachliche und fachpolitische Bedeutung der Qualitätsentwicklung für die Kinder- und Jugendhilfe unterstreichen und Impulse für die mögliche Umsetzung der Neuregelungen der §§ 79, 79 a SGB VIII geben. Insbesondere kommt es dem Deutschen Verein zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf an, den Stellenwert der Jugendhilfeplanung in diesem Kontext hervorzuheben.

 

Darüber hinaus entfaltet er in diesem Diskussionspapier einen Orientierungsrahmen für die Aufgabe und Rollen, die der Jugendhilfeplanung und dem überörtlichen Träger in diesem Kontext zukommen.

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