Broschüre

Nationaler Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland

Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

Strukturebene: Bund

Das Kabinett hat am 8. April 2014 den nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland beschlossen.

Die Empfehlung zur Einführung einer EU-Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten geht auf einen Beschluss des Rates für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz vom April 2013 zurück. Im Fokus steht die zentrale Empfehlung des Rates an die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird. Die Umsetzung der EU-Jugendgarantie soll dazu beitragen die Jugendbeschäftigung in Europa zu stärken.

Mit dem Beschluss des nationalen Implementierungsplans hat die Bundesregierung einen Plan vorgelegt, um ihre Verantwortung, die EU-Jugendgarantie passgenau umzusetzen, wahrzunehmen.

Back to Top