Urteil
LAG Chemnitz: Kindergärten sind immer Tendenzbetriebe - Mitbestimmung gilt nur eingeschränkt ( Az.: 3 TaBV 35/06)
Sächsisches Landesarbeitsgericht (LAG)
Strukturebene: Bund
Sächsisches Landesarbeitsgericht (LAG) Chemnitz, 13.07.2007: Kindertageseinrichtungen sind immer Tendenzbetriebe mit eingeschränkter Mitbestimmung. Das gilt unabhängig von der pädagogischen Ausrichtung. Die Einstellung einer Erzieherin sei daher mitbestimmungsfrei.
Weitere Informationen: Az.: 3 TaBV 35/06 (siehe Hyperlink)