Artikel / Aufsatz
Können Jugendhilfeforschung, Sozialberichterstattung und Jugendhilfeplanung einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten?
AGJ-Fachausschuss „Qualifizierung, Forschung, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“
Mit der Trias Jugendhilfeforschung, Sozialberichterstattung und Jugendhilfeplanung werden
drei unterschiedliche, jedoch eng miteinander verbundene Aspekte von Steuerung
angesprochen. Jugendhilfeplanung regt zu spezifischen Forschungsfragen an und basiert
unter anderem auf den Ergebnissen von Jugendhilfeforschung und Sozialberichterstattung.
Jugendhilfeplanung ist demgegenüber Teil der fachlichen und politischen Bewertung
von Forschungsergebnissen vor Ort und damit Grundlage für Entscheidungen, welche die
Erreichung des Ziels der sozialen Gerechtigkeit näher oder auch in weite Ferne rücken
lassen.
Im Folgenden wird vor allem der Beitrag der Sozialberichterstattung und der Jugendhilfeforschung
betrachtet. Diese können als solche keine soziale Gerechtigkeit herstellen, denn
Sozialberichterstattung ist ihrem paradigmatischen Kern nach beschreibend und nicht gestaltend.
Somit bedarf es zum Erreichen sozialer Gerechtigkeit politischer Entscheidungen
und Festlegungen, beispielsweise durch die Steuerpolitik, durch die politische Festlegungen
zur Zahlung von Transferleistungen, durch die Sozialgesetzgebung oder das Arbeitsrecht,
und somit auch der Konkretisierung des grundgesetzlich verankerten Grundsatzes
„Eigentum verpflichtet“. Sozialberichterstattung per se beinhaltet keine Möglichkeit, strukturelle
Bedingungen auszuhebeln, die soziale Ungerechtigkeit und deren Folgen
hervorbringen.