Artikel / Aufsatz

Können Jugendhilfeforschung, Sozialberichterstattung und Jugendhilfeplanung einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten?

AGJ-Fachausschuss „Qualifizierung, Forschung, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“

Mit der Trias Jugendhilfeforschung, Sozialberichterstattung und Jugendhilfeplanung werden

drei unterschiedliche, jedoch eng miteinander verbundene Aspekte von Steuerung

angesprochen. Jugendhilfeplanung regt zu spezifischen Forschungsfragen an und basiert

unter anderem auf den Ergebnissen von Jugendhilfeforschung und Sozialberichterstattung.

Jugendhilfeplanung ist demgegenüber Teil der fachlichen und politischen Bewertung

von Forschungsergebnissen vor Ort und damit Grundlage für Entscheidungen, welche die

Erreichung des Ziels der sozialen Gerechtigkeit näher oder auch in weite Ferne rücken

lassen.

Im Folgenden wird vor allem der Beitrag der Sozialberichterstattung und der Jugendhilfeforschung

betrachtet. Diese können als solche keine soziale Gerechtigkeit herstellen, denn

Sozialberichterstattung ist ihrem paradigmatischen Kern nach beschreibend und nicht gestaltend.

Somit bedarf es zum Erreichen sozialer Gerechtigkeit politischer Entscheidungen

und Festlegungen, beispielsweise durch die Steuerpolitik, durch die politische Festlegungen

zur Zahlung von Transferleistungen, durch die Sozialgesetzgebung oder das Arbeitsrecht,

und somit auch der Konkretisierung des grundgesetzlich verankerten Grundsatzes

„Eigentum verpflichtet“. Sozialberichterstattung per se beinhaltet keine Möglichkeit, strukturelle

Bedingungen auszuhebeln, die soziale Ungerechtigkeit und deren Folgen

hervorbringen.

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