Anleitung / Arbeitshilfe
»Feiern und Veranstaltungen« - Erweiterung zum Ordner »Durchblick. Informationen zum Jugendschutz«
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
Strukturebene: Bund
Im Kinder- und Jugendschutz richtet sich die Aufmerksamkeit unter anderem auf Orte, Veranstaltungen und Gelegenheiten, bei denen Gefährdungen auftreten oder die spezifischen Schutzrechte junger Menschen verletzt werden könnten. In der Arbeitshilfe sind Informationen zu Festen, Feiern und Veranstaltungen zusammengestellt, die für Veranstalter sowie die beteiligten Behörden (Jugendamt, Ordnungsamt) wichtig sind. Grundlage sind Ergebnisse eines Rechercheprojektes, in den geklärt werden sollte, wie Jugendämter und Ordnungsbehörden mit der Regulierung von Veranstaltungen (gemäß § 7 Jugendschutzgesetz) umgehen.
Weitere Themen
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