Urteil

AGG: Sozialpädagoge hat keinen Anspruch auf Einstellung in Mädcheninternat

Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz

Strukturebene: Bund

Ein Sozialpädagoge, der sich als Erzieher in einem Mädcheninternat beworben hatte, ist zu Recht abgelehnt worden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz am 20. März 2008.

 

Die Ablehnung sei keine Diskriminierung, so das Gericht, und es entstehe auch kein Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Vielmehr sei eine Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gebe. So kämen Erzieherinnen in einem Mädcheninternat auch mit der Intimsphäre der Mädchen in Berührung. Aus diesem Grund sei ein Mann in dieser Position nicht tragbar.

 

Das Urteil finden Sie unter dem unten stehenden Hyperlink.

 

Az. 2 Sa 51/08 vom 20.03.2008

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