Oberste Landesjugendbehörde
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - Landesjugendamt
MfSFG
Das Referat 34 Jugendpolitik befasst sich mit Grundsatzangelegenheiten der Jugendpolitik, des Jugendrechts und des Jugendschutzes, während Referat 35 das Landesjugendamt bildet.
Dazu gehören neben dem Kinder- und Jugendhilfe- sowie dem Kindschaftsrecht und der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe vor allem folgende Aufgaben:
* Jugendarbeit insbesondere mit den Schwerpunkten Jugendverbandsarbeit, außerschulische Jugendbildung einschließlich Jugendbildungsstätten, Jugendkulturarbeit, Jugendinformation, Medienpädagogik, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung,
* Jugendsozialarbeit einschließlich Jugendberufshilfe,
* Kinder- und Jugendschutz einschließlich des Jugendmedienschutzes und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch sowie des Kinder- und Jugendsorgentelefons,
* Maßnahmen für straffällige junge Menschen,
* Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule,
* Thüringen Jahr,
* Landesprogramm "Für Demokratie und Toleranz",
* Stärkung des Ehrenamtes durch die Jugendleiter-Card und die Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit.
Das Referat ist außerdem zuständig für die Koordinierung der Haushalts- und allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten der Abteilung.
Das Landesjugendamt (Referat 35) arbeitet in den Sachgebieten
* Geschäftsführung Landesjugendhilfeausschuss,
* Überörtliche Kinder- und Jugendhilfeplanung
* Rechtsangelegenheiten der Jugendhilfe, (Jugendgerichtshilfe, Familiengerichtsbarkeit und Mediation, internationales Kinder-, Jugend- und Familienrecht, Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe )
* Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und Fachveranstaltungen,
* Zentrale Adoptionsstelle, Internationale Adoptionen,
* Fachberatung teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe,
* Aufsicht und Fachberatung über Kindertageseinrichtungen,
* Aufsicht und Fachberatung über teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe/Eingliederungshilfe,
* Fachberatung ambulante Hilfen zur Erziehung, Vollzeitpflege, Familie
* Beistandschaften, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
* Fachberatung wirtschaftliche Jugendhilfe, Kostenerstattung, Kostenzuständigkeit als überörtlicher Träger der Jugendhilfe
* Fachberatung Kinder- und Jugendschutz, Jugendleitercard
* Fachberatung Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendhilfe und Schule
Schwerpunktaufgaben sind:
* die Anregung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen,
* die überörtliche Kinder- und Jugendhilfeplanung,
* die Beratung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger der freien Jugendhilfe sowie Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII,
* Fortbildung, Fachtagungen, Veranstaltungen und Expertengespräche zur Qualifizierung der Mitarbeiter der Jugendhilfe,
* Förderung von Maßnahmen und Projekten der Jugendhilfe,
* Anerkennung freier Träger,
* Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen,
* die Unterstützung der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter sowie Zentralbehörde für interstaatliche Adoptionen und Auslandsvermittlungsstelle.