Familienpolitik
Bayern zieht positive Bilanz zum Betreuungsgeld
Hohe bayrische Nachfrage: Seit August 2013 bis zum Ende vergangenen Jahres haben mehr als 73 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern in Bayern Betreuungsgeld beantragt.
05.02.2015
Knapp 95 Millionen Euro Betreuungsgeld sind seit seiner Einführung zum 1. August 2013 nach Bayern geflossen. Mit 22,5 Prozent der insgesamt ausgereichten Mittel ist das der höchste Anteil unter den Bundesländern. "Damit ist und bleibt Bayern Betreuungsgeldspitzenreiter im Bundesvergleich. Dies zeigt uns, dass das Betreuungsgeld für Familien in Bayern wichtig ist", so Bayerns Familienministerin Emilia Müller.
Belegt wird dies auch durch die hohe bayerische Nachfrage: seit seiner Einführung bis zum Ende vergangenen Jahres haben mehr als 73 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern Betreuungsgeld beantragt, dies sind 110.360 Personen. "Das Betreuungsgeld leistet seinen Beitrag zur echten Wahlfreiheit für Familien. Denn Eltern haben je nach Kinderzahl, Partnerschafts- und Erwerbskonstellation sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Nur wenn sie sich dennoch frei entscheiden können, erfüllt Familienpolitik ihren eigentlichen Zweck: dass Familien sich bestmöglich entfalten können und in der Wahrnehmung und Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder gestärkt werden", so Müller weiter.
Betreuungsgeld kann für höchstens 22 Lebensmonate in Anspruch genommen werden. Häufig wird dieser Zeitraum jedoch nicht ausgeschöpft. "Für viele Eltern stellt das Betreuungsgeld eine finanzielle Stütze im Übergang bis zur Eingewöhnung des Kindes in einer Krippe oder Tagespflege dar. Das Betreuungsgeld kann finanzielle Engpässe in dieser Zeit abfedern und ermöglicht es Eltern so, ihre Betreuungsentscheidung frei zu treffen. Diese wichtige Brückenfunktion trägt ebenfalls zu Wahlfreiheit bei", so die Ministerin abschließend.
Hintergrundinformationen
Betreuungsgeld erhalten seit August 2013 bundesweit Eltern, die für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Platz in einer Kinderkrippe oder Kindertagespflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Die Leistung kann für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden, in Anspruch genommen werden. Das Betreuungsgeld beträgt seit 1. August 2014 150 Euro monatlich.
In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales - kurz ZBFS - das Betreuungsgeld. Nähere Informationen erhalten Eltern über das zentrale "Servicetelefon Betreuungsgeld" des ZBFS unter 0931/32090929, per E-Mail unter <link mail window for sending>betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf <link http: www.betreuungsgeld.bayern.de>www.betreuungsgeld.bayern.de.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.02.2015
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