Seminar

Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt nach der Vormundschaftsrechtsreform

Strukturebene: Bund

Eine gelingende Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform kann nur gemeinsam mit Jugendämtern und Familiengerichten gelingen. Neuerungen bei Auswahl, Bestellung und familiengerichtlicher Aufsicht sind ebenso auf beide Partner angewiesen wie Überlegungen, wie die vorläufige Vormundschaft (§ 1781 BGB), der zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) und die ehrenamtliche Pflegschaft (§ 1777 BGB) und Vormundschaft von Pflegeeltern in die Praxis finden und sich weiterentwickeln können.

Die “Warendorfer Praxis“, ein hoch aktiver Arbeitskreis vor Ort, hat vor einiger Zeit einen ersten Leitfaden Vormundschaft vorgelegt, der – immer am Kind orientiert – Vorschläge zur zukünftigen Zusammenarbeit von Familiengerichten und Jugendamt in vormundschaftlichen Angelegenheiten unterbreitet. Andreas Hornung, Richter am Oberlandesgericht Hamm, Mitinitiator und langjähriger Mitstreiter in diesem aktiven Netzwerk stellt den Leitfaden und die Anforderungen sowie Möglichkeiten einer guten Kooperation in diesem spannenden Seminar vor, – voraussichtlich gemeinsam mit einer Vertreter:in des Kreisjugendamts Warendorf.

Veranstaltungsort

Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Poststr. 46
Deutschland

Online als Webinar verfügbar

Beginn

- 09:00 Uhr

Ende

- 12:00 Uhr

Veranstalter

Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V.

Kontakt

E-Mail Adresse: info@vormundschaft.net

Weitere Themen

Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendschutz
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