Seminar

Tagung zum Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren – Die notwendige Verteidigung – Hofgeismar

Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren wurde am 16. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 2146) und ist damit in seinen wesentlichen Teilen am 17. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das damit eng verknüpfte Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung wurde am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 2128) und trat am 13. Dezember 2019 in Kraft. Die Gesetze dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind bzw. der EU-Richtlinie 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.

Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich durch die Umsetzung wesentliche Neuerungen, insbesondere im Bereich der notwendigen Verteidigung. Vor allem die umfassenden Neuregelungen zur Bestellung eines Pflichtverteidigers in Fällen einer „zu erwartenden“ Jugendstrafe (§ 68 Nr. 5 JGG) sowie die Frage nach dem Zeitpunkt der Bestellung (§ 68a JGG) beschäftigt die Praxis, auch da gemäß § 51a JGG die Möglichkeit besteht, dass eine Hauptverhandlung ggf. neu beginnen muss.

Die Veranstaltung für PraktikerInnen aus der Justiz, Anwaltschaft und Polizei schafft einen Rahmen für den bundesweiten Austausch zu neuen Herausforderungen und Best-Practice-Beispielen, sowohl innerhalb der einzelnen Berufsgruppen als auch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.

Veranstaltungsort

Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar
34369 Hofgeismar
Deutschland

Beginn

- 12:00 Uhr

Ende

- 16:00 Uhr

Veranstalter

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Kontakt

Herr Frese
E-Mail Adresse: frese@dvjj.de

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