Fortbildung

Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt

Strukturebene: Bundesland

Darf während eines Strafverfahrens, in denen die Kinder oder Jugendlichen die einzigen Zeug*innen sind, Therapie stattfinden?

In laufenden Strafverfahren stellt sich für Fachkräfte immer wieder die Frage, ob die betroffenen Kinder therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen dürfen, oder ob damit das Strafverfahren gefährdet ist. Es hält sich insbesondere in juristischen Kreisen die Meinung, dass Therapie während eines laufenden Verfahrens nicht stattfinden soll.

Die Anforderungen eines Strafverfahrens dürfen jedoch nicht dazu führen, den Kinderschutz zu vernachlässigen. Wir wollen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie notwendige stabilisierende Unterstützung möglich ist, ohne das Strafverfahren zu gefährden und was dabei zu beachten ist. Weiterhin wollen wir Kenntnisse über die juristischen Abläufe und die Opferschutzmöglichkeiten vermitteln, um die eigene Handlungssicherheit zu stärken.

  • Kontakt + Infos: Birgit Niendorf, BirgitNiendorf@violetta-hannover.de
  • Referentinnen: Andrea Behrmann, Uta Schneider
  • Zielgruppe: Pädagogische und therapeutische Fachkräfte

aus Jugendhilfe und Kliniken, sowie. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen – max. 10 Personen)

Kosten 60,- Euro inkl. Getränke, Gebäck und Handout

Anmeldung per Post, Mail oder online bis zum 05.01.2025

Veranstaltungsort

Fachberatungsstelle Violetta
Wöhlerstr. 42
30163 Hannover
Niedersachsen

Beginn

- 09:00 Uhr

Ende

- 12:30 Uhr

Veranstalter

Violetta - Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen

Kontakt

Birgit Niendorf
E-Mail Adresse: BirgitNiendorf@violetta-hannover.de

Weitere Themen

Kinder- und Jugendschutz Kinder- und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit
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