Tagung

Schulzugang für geflüchtete Kinder in Aufnahmeeinrichtungen – Herausforderungen, Erfahrungen, Perspektiven

Strukturebene: Bund

Das Recht auf Bildung gilt als hohes menschenrechtliches Gut. Es ist in der UN-Kinderrechtskonvention und weiteren völkerrechtlichen Verträgen, dem Europäischen Recht sowie dem Grundgesetz verankert und gilt unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Bleibeperspektive für alle Kinder. Für Kinder im schulpflichtigen Alter, die in der ersten Zeit des Ankommens mit ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen leben, ist der Zugang zur Schule jedoch stark eingeschränkt. Oftmals vergehen mehrere Monate, mitunter sogar über ein Jahr, bis geflüchtete Kinder am regulären Schulunterricht teilnehmen können. Nach oft einschneidenden Unterbrechungen der Bildungsverläufe vor und während der Flucht ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Zugang zu Bildung und Schule für geflüchtete Kinder in Deutschland möglichst schnell erfolgt.

Die Hürden für einen tatsächlichen Schulzugang während der ersten Zeit des Ankommens sind vielschichtig. In einigen Bundesländern kommt die Schulpflicht erst nach der kommunalen Zuweisung zum Tragen. Aber auch in Bundesländern, in denen die Schulpflicht von Ankunft an formell gilt, kann sich der tatsächliche Zugang zum regulären Schulunterricht verzögern. Ein wesentlicher Grund liegt in den begrenzten personellen und räumlichen Kapazitäten an Schulen, die dem erhöhten Unterstützungsbedarf geflüchteter Kinder häufig kaum gerecht werden können. Zwar existieren in vielen Bundesländern pragmatische Übergangslösungen, meist getragen durch engagiertes, ressortübergreifendes Zusammenwirken der Behörden, doch reichen diese Angebote nicht aus, um allen Kindern gleichberechtigt Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in Aufnahmeeinrichtungen so früh wie möglich am schulischen Leben teilhaben können.

Vor diesem Hintergrund widmet sich die Veranstaltung der Frage, wie der Schulzugang für geflüchtete Kinder in Aufnahmeeinrichtungen verbessert werden kann. Den Auftakt bildet eine Keynote zur Vorstellung der Pilotstudie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen: Eine bundesweite Analyse von Verfügbarkeit und Zugang“ (BiSKE). Diese liefert eine empirische Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation in Deutschland. Im anschließenden Kommentar werden die Ergebnisse der BiSKE-Pilotstudie aus kinderrechtlicher Perspektive eingeordnet. Daran schließt sich ein Fachgespräch an, das die politischen und behördlichen Gestaltungsspielräume und -grenzen für die Verbesserung des Schulzugangs geflüchteter Kinder in Aufnahmeeinrichtungen in den Blick nimmt. Zum Abschluss diskutiert ein Podium, was die Herausforderungen im Schulzugang für die Lebenswirklichkeit der Kinder bedeuten und was sich aus zivilgesellschaftlicher Perspektive ändern sollte, damit geflüchtete Kin-der in Aufnahmeeinrichtungen einen gleichberechtigten Zugang zur Schulbildung haben.

Veranstaltungsort

Berlin Global Village, Miriam Makeba Saal
Am Sudhaus 2
12053 Berlin
Deutschland

Beginn

- 09:00 Uhr

Ende

- 13:00 Uhr

Veranstalter

Deutsches Komitee für UNICEF e. V.

Kontakt

Usama Ibrahim-Kind
E-Mail Adresse: usama.ibrahim-kind@unicef.de

Weitere Themen

Kinder- und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit