Fortbildung
Online-Vortag: Eingliederungshilfe - Teilhabe an Bildung
Strukturebene: Bundesland
Bildung ist zentrales Fundament für gelingendes Aufwachsen, für Verselbständigung und in der Folge für den Einstieg in das Erwerbsleben. Dabei ist der Bereich Bildung föderal den Ländern zugeordnet. Ebenso die frühkindliche Bildung in Kita.
Aus der Ratifizierung der UNBRK ergibt sich damit die Pflicht, das Recht auf inklusive Bildung in die jeweiligen Landesgesetze und dortigen Bildungssysteme zu implementieren. Verbleiben dennoch Barrieren ist es Sache der Systeme der Eingliederungshilfe - SGB VIII und IX - als sogenannte Ausfallbürgschaft Teilhabe zu ermöglichen. Formal hat Schule also Vorrang, in der Praxis haben sich Schulbegleitung und Schulintegration jedoch zu tragenden Säulen des Systems Schule entwickelt. Neben der hohen Anzahl an Assistenz- und Integrationskräften in Schulen, entstehen neue Angebote an Privat-, Internet- und Webschulen bei weiter steigenden Fallzahlen, die zur Be- und Überlastung auch der Jugendämter beitragen. Wartezeiten, beschränkte Beschulung und Kostenexplosion sind die Folgen.
Der Vortrag stellt sozialrechtliche Gestaltungsspielräume dar, die neben der klassischen Schulbegleitung bestehen. Neben der gemeinsamen Leistungserbringung, der Förderung von Teilhabe durch Hilfsmittel und Gegenstände sowie Gruppenangeboten, werden im Weiteren Pooling und einzelfallunabhängige Hilfen sowie deren rechtliche Grundlagen dargestellt.
Weitere Themen
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