Fortbildung
Inklusiver modularer InsoFa-Zertifikatskurs
Strukturebene: Bund
Gemäß § 8a und § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG kann bzw. muss zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung eine Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) als beratende Person hinzugezogen werden. Hierfür ist eine hohe fachliche Expertise erforderlich, die die Fachkräfte für diese Beratungsleitung qualifiziert.
Das Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe (FZKJ) und das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) bieten eine solche Ausbildung an. Die Inhalte setzen an den Maximalstandards der Bundesländer an, sodass Sie die erworbenen Fähigkeiten im gesamten Bundesgebiet zur Geltung bringen können. Die Inhalte werden aus Sicht der Sozialen Arbeit, Psychologie und Rechtswissenschaft vermittelt. Insbesondere werden auch die aktuellen Rechtsänderungen in Bezug auf inklusiven Kinderschutz und Kindertagespflege (§ 8a Abs. 5 SGB VIII) berücksichtigt.
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