Fortbildung
Hilfeplanung nach dem KJSG: Rolle und Aufgaben von Fachkräften der Hilfen zur Erziehung und Vormund:innen
Strukturebene: Bund
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stellt neue Anforderungen an die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Wenngleich der Allgemeine Soziale Dienst die Hilfeplanung verantwortet, ist sie gleichzeitig auf das aktive Zusammenwirken von Vormund:innen, Fachkräften der freien Träger sowie den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern angewiesen.
In der Fortbildung werden die neuen rechtlichen Anforderungen vorgestellt und deren Umsetzung im Alltag besprochen. Es werden Methoden – u.a. auch Beteiligungsmöglichkeiten für kleine Kinder – vorgestellt. Grundsätzliche Bedingungen und Voraussetzungen einer gelingenden Hilfeplanung werden dargelegt und diskutiert.
Die Fortbildung richtet sich an Vormund:innen und Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung. Im Rahmen des Seminars gibt es die Gelegenheit, das Verständnis der Rolle der Vormund:innen einerseits und der pädagogischen Fachkräfte in Wohngruppen andererseits miteinander auszutauschen sowie die unterschiedlichen Erwartungen miteinander abzugleichen.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendarbeit Hilfen zur Erziehung