Fortbildung

Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und dem BTHG: Änderungen aus den Jahren 2018 sowie 2020 und deren Auswirkungen auf die Jugendhilfe

Ziel

Seit dem 01.01.2018 stehen viele Jugendämter wie alle anderen Reha-Träger noch mehr vor der Herausforderung, die bei ihnen eingehenden Eingliederungshilfeanträge zügig, effektiv und gesetzeskonform zu bearbeiten. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) trat mit seinem gewichtigen Teil in Kraft: Die allgemeinen Vorschriften des SGB IX u.a. verfahrensrechtliche Neuerungen, die nunmehr auch für die Jugendhilfeträger zwingend werden, bereiten Schwierigkeiten in der Aktenbearbeitung sowohl für die Sozialen Dienste als auch für die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Dazu kommen noch Abgrenzungsprobleme im Bereich der sachlichen (aber auch örtlichen) Zuständigkeit und der damit zusammenhängenden Kostenerstattung. Zudem sind auch die weiteren Neuerungen ab dem 01.01.2020 im Teil 2 des SGB IX im Bereich der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe zu beachten. In diesem zweitägigen Seminar werden die komplexen Regeln in Bezug auf die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII praxisnah behandelt. Das Seminar befähigt die Fachkräfte der Jugendhilfe, selbstständig in diesem Aufgabenbereich tätig zu werden und begründete Entscheidungen zu treffen.

Schwerpunkte

  • Grundsätzliches zur Eingliederungshilfe
  • Jugendhilfe- und sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe (im Vergleich):
  • Anspruchsinhaber/Leistungsberechtigte
  • Anforderungen an die Antragsstellung
  • materielle Voraussetzungen
  • Umfang der Leistung/Leistungskatalog
  • Hilfeplanung/Gesamtplanung
  • Zuständigkeiten/Zuständigkeitsklärung
  • Kostenerstattung
  • Prüfung im Rahmen des § 10 SGB VIII: Vorrang-Nachrang-Verhältnis
  • Vorläufige Sozialleistungen: Regelungen im SGB VIII, SGB I und SGB IX
  • BTHG-Struktur und wesentliche Änderungsschritte (Überblick)
  • BTHG im Verhältnis zum SGB VIII: Was ändert sich im Jugendhilferecht ab 2018 bzw. 2020?
  • SGB IX Teil 1:
  • Verfahrensrecht: Reha-Trägerschaft
  • Leistungsgruppen, §§ 14 und 15 („Zuständigkeitsklärung“/Leistungsverantwortung), Verfahren (Antrag, (beteiligte) Reha-Träger, Prüfung der Zuständigkeit etc., Fristen und Folgen der Fristverstreichung
  • Bedarfsermittlung, Gutachten-Beauftragung
  • Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplanung
  • Teilhabeplankonferenz
  • Kostenerstattung (§ 16 iVm Vorschriften nach dem SGB X)

Zielgruppe:

Mitarbeiter des Sozialen Dienstes und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie Leitungskräfte der Jugendämter

Mitzubringende Arbeitsmittel:

SGB VIII und IX (n.F. ab 2020)

Veranstaltungsort

auf Anfrage
53111 Bonn

Beginn

- 09:00 Uhr

Ende

- 16:00 Uhr

Veranstalter

Kommunales Bildungswerk e.V.

Kontakt

Melis Özcelik/Matthias Kuchenbecker
Telefon: 030-293350-0
E-Mail Adresse: info@kbw.de

Back to Top