Fortbildung

Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII

Strukturebene: Bund

Wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Jugendamt gestellt oder wird sonst ein Bedarf bekannt, müssen die Verfahrensvorschriften des SGB IX beachtet und die Voraussetzungen von § 35a SGB VIII geprüft werden. Neben den fachlichen Aufgaben entstehen dabei auch immer wieder rechtliche Fragen, besonders seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), aber auch nach wie vor im Hinblick auf die Zuständigkeitsabgrenzung. Neue Fragen ergeben sich durch eine Reform hin zu einem inklusiven SGB VIII.

In der Online-Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung dargestellt und mit Beispielen verdeutlicht. Berücksichtigt werden aktuelle Gerichtsentscheidungen und Empfehlungen zur Umsetzung des BTHG.

Die Online-Fortbildung wird durch Input, Präsentation und Austausch der Teilnehmenden gestaltet

  • Tatbestandsvoraussetzungen § 35a SGB VIII
  • Antragsvoraussetzungen und Vorgaben durch das BTHG
  • Fristen und Zuständigkeiten
  • Hilfegewährung

Veranstaltungsort

Online als Webinar verfügbar

Beginn

- 09:30 Uhr

Ende

- 13:00 Uhr

Veranstalter

Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen - Sektion Deutschland der Fédération Internationale des Communautés Educatives (FICE) e.V.

Kontakt

Walburga Hirschbeck
Telefon: 069/6339860
E-Mail Adresse: igfh@igfh.de

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