Fortbildung

Die Verfolgung Unterhaltspflichtiger im EU-Ausland, in der Türkei, in der Schweiz und in Nordamerika

Die Verfolgung Unterhaltspflichtiger über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus wird oft gescheut, um den angeblich großen Verwaltungsaufwand und die hohen Kosten zu vermeiden. Im Seminar werden ein Überblick über die Unterhaltsregelungen des Internationalen Privatrechts (IPR) vermittelt und Wege aufgezeigt, wie unter Zuhilfenahme insbesondere staatlicher Stellen Unterhaltsansprüche im Ausland durchgesetzt werden können.

Zielgruppe:

  • Mitarbeiter, die mit der Verfolgung unterhaltspflichtiger Personen betraut sind, insbesondere aus Jugendämtern, SGB II-Behörden sowie Sozialämtern

Schwerpunkte:

  • Die Regelungen zum anwendbaren Recht nach dem Haager Unterhaltsprotokoll vom 23.11.2007
  • Die materiell-rechtlichen Regelungen der Unterhaltspflichten in ausgewählten Rechtsordnungen der Staaten im Überblick
  • Die internationale gerichtliche Zuständigkeit, um Unterhaltstitel zu erwirken
  • Die Durchsetzung bestehender Unterhaltsansprüche im Ausland:
  • die multilateralen Abkommen und EU-Verordnungen zur Erleichterung der Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen
  • die Rechtshilfeübereinkommen zur Erleichterung der Realisierung von Unterhaltsansprüchen
  • das praktische Vorgehen zur Realisierung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
  • Die EU-Verordnung Nr. 4/2009 und das Haager Übereinkommen zur Erleichterung der Unterhaltsrealisierung im Ausland
  • Das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
  • Das New Yorker Abkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Veranstaltungsort

auf Anfrage
44137 Dortmund

Beginn

- 10:00 Uhr

Ende

- 16:30 Uhr

Veranstalter

Kommunales Bildungswerk e.V.

Kontakt

Melis Özcelik/Matthias Kuchenbecker
Telefon: 030-293350-0
E-Mail Adresse: info@kbw.de

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