Seminar

Die Stellungnahme der Jugendhilfe im Strafverfahren – Würzburg

Die Stellungnahme der Jugendhilfe gilt als wesentliches Ergebnis der Tätigkeiten der Jugendhilfe im Strafverfahren, die Qualität der Berichte wird in der Praxis allerdings mitunter deutlich kritisiert.

  • Zu welchen Fragen hat die Jugendhilfe in der Hauptverhandlung, aber auch schon im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren, Stellung zu nehmen und welche Bereiche gehören gerade nicht in ihren Verantwortungsbereich?
  • Gelten die allgemeinen methodischen und fachlichen Standards der Jugendhilfe auch für deren Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren nach dem JGG oder gibt es hier Besonderheiten?
  • Wie (neutral?) ist Stellung zu beziehen?
  • Wie berechtigt ist die lang anhaltende Diskussion über die Form – schriftlicher Bericht oder mündliche Stellungnahme?
  • Wie viel Transparenz für die Betroffenen ist notwendig, um den allgemeinen Auftrag der Jugendhilfe bei der Sachbearbeitung nicht zu gefährden?

Diesen und anderen Fragen soll bei der Fortbildung nachgegangen werden, um im Ergebnis zu einer den fachlichen Anforderungen entsprechenden Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe im Strafverfahren zu kommen.

Veranstaltungsort

Akademie Frankenwarte
97082 Würzburg
Deutschland

Beginn

- 13:00 Uhr

Ende

- 13:00 Uhr

Veranstalter

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Kontakt

Herr Frese
E-Mail Adresse: frese@dvjj.de

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