Kinder- und Jugendarbeit

Anwälte für Kinder und Jugendliche

Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche bis 18 J. Als rechtliche Grundlage dient KJHG § 8.3, § 9, § 11.6. Die Beratung geschieht am 1. Und 3. Donnerstag, von 16.00 - 18.00 Uhr im Alten Bahnhof

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