Stellungnahme / Diskussionspapier

"Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung zu einem flexiblen, bedarfsorientierten Förderangebot"

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit,

Strukturebene: Bund

Im Frühjahr 2015 hat der Deutsche Bundestag die Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im SGB III, § 130, verabschiedet. Die Jugendsozialarbeit hat sich viele Jahre intensiv für die Einführung eines solchen Instruments eingesetzt. Der Bedarf an einer verlässlichen Begleitung und Unterstützung bis zum erfolgreichen Berufsabschluss junger Menschen ist sehr groß. Deshalb ist aus Sicht der Jugendsozialarbeit alles zu tun, damit die Assistierte Ausbildung erfolgreich umgesetzt wird, zumal sie zunächst nur befristet bis 2018 im SGB III verankert ist.

 

Nachdem die ersten öffentlichen Ausschreibungen gemäß der Vergabeverordnung abgeschlossen sind, zeigt sich deutlich: Sowohl die Leistungsbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit (BA), das Fachkonzept als auch die Bedingungen der Ausschreibung führen in der Praxis zu vielen Problemen und erfordern dringend Überarbeitungen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit greift in seiner Stellungnahme erste Erfahrungen der Träger vor Ort auf und benennt konkrete Verbesserungsvorschläge.

Back to Top