Studie

Sonderbericht Nr. 1/2006 über den Beitrag des Europäischen Sozialfonds zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs.

Europäischer Rechnungshof

Strukturebene: Bund

Der Europäische Rechnungshof hat in einem Sonderbericht an den Rat der Europäischen Union über den Beitrag des Europäischen Sozialfonds (EFS) zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs informiert.

 

Aus Mitteln des ESF werden die vielfältigsten Aktionen gefördert, die auf die Verhinderung des Schulabbruchs oder die Wiedereingliederung Jugendlicher in das Schulsystem abzielen - wie die Einführung differenzierter Lehrpläne, besondere Auffangstrukturen, Systeme zur Anwesenheitskontrolle, Qualifikationen und Aktivitäten der sozialen Integration, psychologische Eignungstests und Beratung.

 

Der Europäische Rechnungshof hat jetzt nach einer Prüfung von entsprechenden Maßnahmen in sechs Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal und Vereinigtes Königreich) dem Europäischen Rat einen Sonderbericht vorlegt. Geprüft wurden laufende, vom Europäischen Sozialfonds kofinanzierte Maßnahmen, die das Ziel haben, das Problem des vorzeitigen Schulabgangs zu beheben.

 

Den Rahmen für diese Maßnahmen bildet die Lissabon-Agenda des Jahres 2000. Hier kam der Europäische Rat überein, den Prozentsatz der Jugendlichen, welche die Schule vorzeitig verlassen, von durchschnittlich 19,3 % zu senken. Zu diesem Zweck stellte er eine Zielvorgabe auf, wonach bis 2010 alle Mitgliedstaaten die Schulabbrecherquote entsprechend der Zahl aus dem Jahr 2000 mindestens halbieren sollen, so dass ein EU-Durchschnitt von höchstens 10 % erreicht wird.

 

Der Rechnungshof äußert in seinem Bericht umfassende Kritik an der Durchführung der Maßnahmen in den geprüften Mitgliedstaaten. Dabei ist eine Schwierigkeit, dass es keine einheitliche Definition von "Schulabbruch" oder "vorzeitigem Schulabgang" sowohl zwischen wie auch innerhalb der Mitgliedstaaten gibt. Dieses erschwert die gezielte Festlegung der geografischen Gebiete, die für eine Förderung in Betracht kommen, und erschwert ebenfalls, die Wirkung der Initiativen zu bewerten.

 

Fünf der sieben geprüften Maßnahmen zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs beruhten auf keiner genauen Einschätzung von Ausmaß und Art des auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene anzutreffenden Problems. So stützen sich beispielsweise Entscheidungen zu kofinanzierten Aktivitäten nur in einigen wenigen Fällen auf Forschungsstudien. Fehlt jedoch eine Bedarfsanalyse, so ist es unmöglich, eindeutige Ziele und den erwarteten Output vorzugeben. Auch können dann die Durchführungsstellen einerseits keine aussagekräftigen Kriterien definieren, die später im Zusammenhang mit EU-Verfahren zur Bewertung ihrer Aktivitäten herangezogen werden, andererseits nicht bestimmen, ob sie erreicht haben, was sie erreichen wollten.

 

In einigen Mitgliedstaaten wurden nur schleppende Fortschritte verzeichnet, wenn es darum ging, die Förderung auf neue flexible Ansätze zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs anzuwenden und die Bildungssysteme anzupassen. In einigen der geprüften Mitgliedstaaten wurden die Gelder für Maßnahmen verwendet, die ohnehin aus nationalen Mitteln finanziert wurden. Abgesehen von Strategiemängeln hatte in vier der sechs Mitgliedstaaten keine Behörde einen klaren Überblick über die Lage des vorzeitigen Schulabgangs auf nationaler oder regionaler Ebene.

 

Die Kommission, die auf diesen Bericht geantwortet hat, hat einige der Vorwürfe zurückgewiesen.

Sie können den Bericht unter unten stehendem Link herunterladen.

Herausgeber

IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Herausgabedatum

2006

Weitere Themen

Jugendsozialarbeit
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