Stellungnahme / Diskussionspapier

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts - Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Strukturebene: Bund

Anfang Januar 2010 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts zur Stellungnahme an Verbände und Institutionen verschickt. Dieser Entwurf sieht u.a. genaue Vorgaben zum persönlichen Kontakt des Vormunds zum Kind bzw. Jugendlichen sowie eine Begrenzung der Fallzahl vor. Vor- und Nachteile sowie Ergänzungsbedarfe des Entwurfs werden derzeit unter den Praktikerinnen und Praktikern im Jugendamt, aber auch bei Einzel- und Berufsvormündern intensiv diskutiert. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ stimmt dem Referentenentwurf in seiner grundsätzlichen Zielsetzung bezüglich der Betonung der Bedeutung des persönlichen Kontakts zum Mündel und der sich daraus ergebenden Fallzahlobergrenze zu.

Die AGJ begrüßt, dass mit der vorliegenden Gesetzesinitiative eine Diskussion über die Funktion und Verantwortung von Vormündern vorangetrieben wird. Eine Qualitätsentwicklung dürfe aber nicht ausschließlich unter kindesschutzintendierten Zielen und der Prämisse einer Stärkung der „Überwachungsfunktion“ von Vormündern betrieben werden. Im Mittelpunkt gesetzlicher Regelungen müsse die Verbesserung und Gewährleistung der unabhängigen Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen stehen, die komplexe und vielfältige Aufgaben und Verantwortlichkeiten umfasse.

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