Stellungnahme / Diskussionspapier

Recht auf Ausbildung

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e.V.,

Strukturebene: Bund

Damit ausbildungslose junge Menschen nicht dauerhaft von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen bleiben, fordert die BAG KJS die Verankerung eines Grundrechts auf Ausbildung in Artikel 12 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf eine berufliche Ausbildung.“ Menschen ohne Ausbildung sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt und drohen die Langzeitarbeitslosen von morgen zu werden.

Damit Ausbildung für alle gelingt, schlägt die BAG KJS für Jugendliche mit sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung verstärkt den Einsatz trialer Ausbildungskonzepte vor. Träger der Jugendberufshilfe stehen mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Unterstützung bereit.

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