Stellungnahme / Diskussionspapier

Pressemitteilung "Kinderrechte ins Grundgesetz" anlässlich des 27. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention

Kirsten Schweder

Strukturebene: Bund

Fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Vor allem geht es um die Klarstellung, dass das Kindeswohl, wie in Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, bei allen Kindern betreffenden Maßnahmen, ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist. Außerdem sollte verfassungsrechtlich verankert werden, dass Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen altergerecht zu beteiligen sind.

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