Polizeiliche Kriminalstatistik 2009

Bundesministerium des Inneren

Strukturebene: Bund

Die jährlich erscheinende Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dient der Beobachtung der Kriminalität und der Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung.

 

Die PKS erfasst nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte. Die PKS enthält insbesondere Angaben über Art und Zahl der erfassten Straftaten, Tatort und Tatzeit, Opfer und Schäden, Aufklärungsergebnisse, Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen.

 

Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen, wurden und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.

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